Zum Inhalt springen
Home » Aktuelles » Waffenrecht: Änderungen des Nationalen Waffenregisters zum 01.09.2020

Waffenrecht: Änderungen des Nationalen Waffenregisters zum 01.09.2020

Mit der Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht hat das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz auch Änderungen für das Nationale Waffenregister (NWR2) beschlossen. Diese treten mit den übrigen Änderungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetz zum 01.09.2020 in Kraft. Diese werden im Folgenden aufgeführt.

https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/waffenrecht-aenderungen-des-nationalen-waffenregisters-zum-01092020-8238/