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Kreise

§ 13 Untergliederungen des SVBB
Kreise


Begriffsbestimmung
Kreise sind Untergliederungen des SVBB. Sie planen und organisieren selbstständig und eigenverantwortlich
von der Ausschreibung bis zur Siegerehrung die Kreismeisterschaften.
Sie nehmen innerhalb ihres Bereichs die Interessen des SVBB wahr.
Eine weitere Aufgabe der Kreise ist die Betreuung ihrer Vereinigungen und die Vertretung deren Interessen
in den Organen des SVBB.
Dazu haben sie das Recht, mit den entsprechenden finanziellen Mitteln vom SVBB ausgestattet zu
werden. Diese sind gegenüber den unmittelbaren Mitgliedern der jeweiligen Kreise und dem SVBB
abzurechnen und nach den Kriterien der Satzung sparsam und zweckbestimmt zu verwenden. Die
Abrechnung muss spätestens bis Ende Januar beim SVBB abgegeben werden. Der SVBB bleibt im Besitz aller
Besitztümer der Kreise.

Organisation
Die unmittelbaren Mitglieder der Kreise wählen sich einen Vorstand.
Dieser gibt sich eine Geschäftsordnung und legt diese dem Gesamtvorstand des SVBB vor. Diese darf in
keinem Fall der Satzung des SVBB, dessen Wahlordnung oder anderen Regelungen des SVBB widersprechen.
Soweit möglich und sinnvoll, sind die Regelungen der Satzung des SVBB zu übernehmen. Der Vorstand der
Kreise soll eine Struktur und personelle Zusammenstellung haben, die geeignet sind, sicherzustellen, dass die
Aufgaben der Kreise erfüllt werden können. Diese Struktur darf auch von der Struktur des SVBB abweichen,
wenn Letzteres gewährleistet ist.

Dazu muss er mindestens aus

  • einem Kreisvorsitzenden,
  • einem Kreissportwart,
  • und einem Kreiskassenwart

bestehen.