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Rundenkämpfe

Die Rundenkämpfe werden gemäß der Rechtsordnung (RO) und der Sportordnung (SPO) des Deutschen Schützenbundes (DSB) Punkt 0.9.3.3 durch den
Schützenverband Berlin-Brandenburg (SVBB) durchgeführt. Sie haben – einschließlich der Landesligen – keinen Meisterschaftscharakter.

Die Teilnahme an den Rundenkämpfen gilt automatisch als Meldung für die Rundenkämpfe der folgenden Saison. Die Vereine melden zu dem jeweils vorgegebenen Termin:
– Mannschaften die nicht mehr an den Rundenkämpfen teilnehmen (Abmeldungen),
– neu aufzunehmende Mannschaften (Anmeldungen) sowie
– Änderungen für die Anschriftenliste der nächsten Saison (Wettkampforte sowie ihre Verantwortlichen)
schriftlich an den Rundenkampfleiter.

Startberechtigt sind nur Personen, die zum Beginn der Saison dem entsprechenden Verein angehören, der Geschäftsstelle des SVBB gemeldet und somit versichert sind. Alle Mitglieder einer Mannschaft müssen dem Verein angehören, für den die Mannschaft startet.

Die Rundenkämpfe werden zwischen den Meisterschaften ausgetragen. Die Saison beginnt am 1. September und endet im Januar des folgenden Jahres.

Die Mannschaftsstärke wird in allen Klassen – mit Ausnahme der Landesligen – mit 6 Schützen festgelegt. Die drei besten Einzelergebnisse kommen in die Mannschaftswertung. Ersatzschützen sind in diesen Klassen nicht statthaft.

In allen Verbandsklassen schießen alle Mannschaften in der Hin- und Rückrunde gegeneinander. Für die Landesligen gilt ein gesondertes Wettkampfschema auf der Grundlage der Ligaordnung des DSB.

Weitere Informationen finden Sie in der Rundenkampfordnung des Schützenverbandes Berlin-Brandenburg (pdf)