Liebe Sportfreunde,
beiliegend findet ihr unseren dritten Sondernewsletter zum Thema „Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht“
- Was Vereine jetzt wissen sollten
- Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden großzügiger bewertet
- Gemeinsame Kosten dürfen künftig einfacher berücksichtigt werden
- Mehr Spielraum beim Ausgleich von Verlusten
- Neue Gemeinnützigkeit – vorhandene Rücklagen bleiben erhalten
- Fazit
Bei weitergehenden Fragen zu diesem Thema stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
Sportliche Grüße,
Jacob Lindemann
Geschäftsführer
Sondernewsletter (pdf)
