Mit dem Inkrafttreten des 3. WaffRÄndG ändert sich bei bestimmten Bauteilen bei Schusswaffen auch deren rechtliche Einstufung. Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat hat das Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit der Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg, Fachliche Leitstelle des Nationalen Waffenregister, hierzu einen entsprechenden Leitfaden erstellt. Dieser beschreibt die jeweiligen Bauteile einschließlich der Änderungen und stellt diese anhand von Fotos dar.
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