Ehrungsanträge
Ehrennadel der Deutschen Schützenjugend
Der Deutsche Schützenbund vergibt pro Jahr und Landesverband maximal 1 „Ehrennadel der Deutschen Schützenjugend“
Die Ehrennadel ist eine Auszeichnung für herausragende Verdienste um die Jugendarbeit.
Sie wird auf Antrag vergeben. Sie ist vom Landesverband / Landesjugendleiter bis zum 31.12. des Vorjahres bei der Deutschen Schützenjugend schriftlich, unter Nennung des zu Ehrenden, zu beantragen.
Nach Beantragung wird sie dem Landesverband zugestellt.
Die Nadel kann einer Person nur 1x verliehen werden.
Die Ehrennadel sollte im Rahmen einer würdigen Veranstaltung auf Landesverbandsebene (z.B. Landesschützentag, Landesjugendtag) verliehen werden.
Der Bundesjugendleitung ist freigestellt, pro Jahr je 1 „Ehrennadel der Deutschen Schützenjugend“ an eine Person für herausragende Verdienste um die Jugendarbeit auf Bundesebene zu verleihen.
Die Verleihung erfolgt im Rahmen des Bundesjugendtages.
Der Jugendvorstand des Deutschen Schützenbundes
September 1997
Anträge auf die Ehrennadel der Deutschen Schützenjugend können über den Schützenverband Berlin-Brandenburg / Verbandsjugendleiter beantragt werden.
Über die Weiterleitung des Antrages an den Deutschen Schützenbund entscheidet der Jugendvorstand.
Richtlinien
Für die Verleihung des „Silbernen Eichenblattes“ der Sportjugend Berlin
I. Silbernes Eichenblatt
Die Sportjugend Berlin hat im Jahre 1959 aus Anlaß ihres zehnjährigen Bestehens eine Auszeichnung für besondere Verdienste in der Jugendarbeit, das „Silberne Eichenblatt“ geschaffen.
II. Voraussetzungen
Das „Silberne Eichenblatt“ wird an Jugendleiter und Jugendleiterinnen verliehen, die sich ehrenamtlich in mindestens 10-jähriger Tätigkeit in der Vereinsjugendarbeit und 5-jähriger, ununterbrochener und verantwortlicher Tätigkeit in Vorstand bzw. Jugendausschuss einer Mitgliedsorganisation des LSB Berlin, im Vorstand einer bezirklichen Arbeitsgemeinschaft der Sportjugend oder im Vorstand der Sportjugend Berlin um die Jugendarbeit besonders verdient gemacht haben.
III. Anträge
Antragsberechtigt sind die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes Berlin und der Vorstand der Sportjugend Berlin.
Anträge sind auf Vordruck an die Sportjugend Berlin zu richten.
IV. Verleihung
Über die Verleihung des „Silbernen Eichenblattes“ entscheidet der Vorstand der Sportjugend Berlin.
Die Überreichung der Auszeichnung und der Urkunden wird in der Regel anlässlich der jährlichen Vollversammlung der Sportjugend Berlin vorgenommen.
Berlin, den 21. Januar 1971
Sportjugend im Landessportbund Berlin e.V.